WISSENSWERTES
DER ANFANG:
Du denkst darüber nach, eine Psychotherapie zu beginnen? Kontaktiere mich gerne per E-Mail oder Telefon (bitte hinterlasse eine Nachricht oder sende eine SMS, wenn ich nicht abhebe), um mir in kurzen Worten dein Anliegen zu schildern und einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Wir lernen uns kennen und besprechen die Rahmenbedingungen. Wenn du dich entscheidest, die Psychotherapie bei mir fortzusetzen, unterzeichnest du einen Therapievertrag und wir vereinbaren Folgetermine.
ABSAGEREGELUNG:
Termine sind verbindlich und trotzdem kann einmal etwas dazwischenkommen. Bei einer Absage 48 Stunden vor einem vereinbarten Termin, entstehen keine Kosten. Im Falle einer kurzfristigeren Absage behalte ich mir vor, ein Ausfallshonorar zu verrechnen.
BEZAHLUNG:
Das Honorar für ein 45-minütiges Erstgespräch zum Kennenlernen beträgt € 75,00 und ist im Voraus per Banküberweisung zu bezahlen. Die Honorarnote versende ich vor dem Termin per E-Mail.
Das Honorar für weitere Einzeleinheiten à 45 Min. beträgt ebenfalls jeweils € 75,00. Die Zahlungsmodalität wird im Zuge des Erstgesprächs vereinbart. (Stand 2026)
Eine Teilrefundierung durch die Gesundheitskasse ist für Therapieeinheiten in Ausbildung unter Supervision derzeit nicht möglich.
PARKEN:
Praxis Wr. Neustadt:
Weitestgehend gratis Parkmöglichkeiten direkt bei oder in unmittelbarer Nähe der Praxis.
Praxis Eisenstadt:
Großteils Kurzparkzone mit meist verfügbaren Plätzen in Praxisnähe.
„IN FACHAUSBILDUNG UNTER LEHRSUPERVISION“
Ich befinde mich in der Endphase der psychotherapeutischen Ausbildung und bin damit berechtigt, Patientinnen eigenverantwortlich zu behandeln. Meine Arbeit wird anonymisiert von erfahrenen Lehrtherapeut:innen supervidiert.
VERSCHWIEGENHEIT:
Als Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision bin ich gemäß § 15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alles, was im Rahmen der Psychotherapie geschieht und besprochen wird, ist streng vertraulich und wird nicht an Dritte weitergegeben.
Einzige Ausnahme stellt eine akute Selbst- und Fremdgefährdung dar: In so einer Situation wird nach möglicher Rücksprache die weitere Vorgehensweise besprochen.



Mehr zu den Rahmenbedingungen hier.
