Allgemeines
Psychotherapie ist ein gesetzlich geregeltes, eigenständiges Heilverfahren für die Behandlung von psychischen, psychosozialen und psychosomatisch bedingten Leidenszuständen.
Die engagierte Mitarbeit der Patienten-/Klientenperson bei der Behandlung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor in der Psychotherapie.
Die Psychotherapeutin kann kein bestimmtes Ergebnis der Behandlung gewährleisten und kann insbesondere keine Heilung garantieren.
Der Erstkontakt ist meist ein kurzes Gespräch per Telefon und/oder E-Mail, wo das Anliegen geschildert und in weiterer Folge ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart wird. In diesem werden Problemstellung, Ziele, Therapieablauf und Rahmenbedingungen besprochen.
Die Frequenz und Dauer einer Psychotherapie wird individuell zwischen Therapeutin und Patientenperson vereinbart und kann im Verlauf immer wieder angepasst werden.
Honorar
Wenn nicht anders vereinbart, wird das Erstgespräch nach Übermittlung einer Honorarnote per E-Mail im Voraus per Banküberweisung bezahlt. Folgebehandlungen werden gesammelt am Monatsende über die Ausstellung einer Sammelhonorarnote verrechnet. Der Therapeutin steht es frei, mit einer 4-wöchigen Vorankündigung, eine Erhöhung des Honorars vorzunehmen.
Termine
Die Termine für Sitzungen werden individuell zwischen Therapeutin und Patientenperson vereinbart und sind für beide Seiten verbindlich. Eine therapeutische Einzelsitzung dauert 45 Minuten *.
* Geringfügige Über- und Unterschreitung im Einzelfall möglich.
Absage
Wenn ein vereinbarter Termin durch die Patientenperson nicht wahrgenommen werden kann, gilt grundsätzlich immer eine Verständigung per Telefon, SMS oder E-Mail als vereinbart. Bei einer Absage bis 48 Stunden vor dem Termin entstehen keine Kosten, bei einer Absage kürzer als 48 Stunden wird ein Ausfallshonorar verrechnet.
Datenverarbeitung
Die Erhebung von personenbezogenen Daten (Gesundheitsdaten, Daten zur Abrechnung der Leistung) ist Voraussetzung für die Behandlung. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte (Ärzt:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen) erfolgt nur nach Absprache mit und nach ausdrücklicher Einwilligung durch die Patientenperson.
